Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die auf einem Grundstück ruht und von der zuständigen Behörde angeordnet werden kann. Sie regelt gewisse Beschränkungen oder Verpflichtungen, die der Eigentümer des Grundstücks hinsichtlich bestimmter Bauvorhaben oder baulichen Zustände eingehen muss.
Die häufigsten Gründe für das Auferlegen einer Baulast sind:
Eine Baulast kann sowohl positiver Natur sein, indem der Eigentümer sich verpflichtet, bestimmte bauliche Vorkehrungen zu treffen, als auch negativer Natur, indem der Eigentümer sich verpflichtet, auf bestimmte Bauvorhaben oder bauliche Veränderungen zu verzichten.
Die Baulast wird in der Regel im Baulastenverzeichnis der jeweiligen Stadt oder Gemeinde eingetragen und ist öffentlich einsehbar. Sie ist bindend, d.h. der Eigentümer ist verpflichtet, die Vorgaben der Baulast einzuhalten. Bei Verstoß kann die Behörde entsprechende Maßnahmen, wie zum Beispiel Bußgelder oder Zwangsmaßnahmen, ergreifen.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Baulast grundsätzlich nicht übertragbar ist. Das bedeutet, dass sie mit dem Grundstück verbunden bleibt und bei einem Verkauf oder einer sonstigen Übertragung des Grundstücks automatisch auf den neuen Eigentümer übergeht.
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